Der Bezirk Schöneberg plant mal wieder – und die westlichen Anwohner des Gasag-Geländes in der Ebersstraße und benachbarten Straßen dürfen sich freuen: Ihre Gegend soll durch den B-Plan 7-37a statt als allgemeines Wohngebiet als Mischgebiet weiter geplant werden. Das führt unter anderem dazu, dass
- störende Gewerbebetriebe weiter zulässig bleiben
- dem Wohnen zuwider laufende Nutzungen planungsrechtlich zulässig bleiben
- die Lärmpegel für Lärm von der Bahn und/oder dem EUREF-Gelände höhere Grenzen haben.
Einen Sinn macht diese Planung für Ortskundige ohnehin nicht: Die Ebersstraße ist derzeit eine von Schleichverkehr belastete, aber dennoch ruhige Wohnstraße ohne wesentliche Gewerbenutzung. Sie ist verkehrlich nur schlecht erschlossen und weist einen außerordentlich engen Straßenquerschnitt auf.
Ihr als Anwohner solltet Einwendungen erheben, denn die Frist für Einwendungen läuft am Donnerstag, dem 25.02.2010 ab. Wer keine Einwendungen erhebt, kann später auch nicht klagen!
Bestimmte Teile der Ebersstr. sind bisher Mischgebiet gem. BO 58 und sollen es auch künftig aber nach der BauNVO 90 sein, d.h. der hier zulässige Katalog der Betriebsarten ändert sich, was aber hier für die Bewohner hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit von insbesondere Vergnügungsstätten Vorteile bringt.- Ich empfehle, den Plan und seine Begründung genau zu lesen!
Jörg Simon hat recht.
Der B-Plan ist einer von vielen gleichartigen im Bezirk, der die zulässigen Nutzungen an die Baunutzungsverordnung 1990 anpassen soll.
Die grundsätzliche Ausweisung als Wohngebiet, Mischgebiet etc. wird nicht berührt.Wollte man die Ebersstraße von Mischgebiet auf allgemeines Wohngebiet herunterzonen, bedürfte es eines eigenen B-Plans.
Die BauNVO 90 ergibt unter anderem eine einheitliche Handhabe gegenüber Spielhallen und großflächigem Einzelhandel.
Ein Zusammenhang mit dem Gasometer-B-Plan besteht nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Seltz, Bezirksverordneter, SPD
ich würde gerne wissen warum ein Teil der Ebersstraße entlang der Grundschule nicht im Geltungsbereich liegt, dafür aber der gegen übligende Grünstreifen entlang der Bahn.und warum nach II.4.2. Maß der baulichen Nutzung und II.4.3. Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen der Begründung der Baunutzungsplan von 1961 wieder herrangezogen werden muss, der ja nach der Begründung abgelöst werden soll durch diesen Plan.
Laut BauNVO, soll dies zulässig werden:
§ 6 Mischgebiete
(1) Mischgebiete dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören.
(2) Zulässig sind
1.
Wohngebäude,
2.
Geschäfts- und Bürogebäude,
3.
Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
4.
sonstige Gewerbebetriebe,
5.
Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke,
6.
Gartenbaubetriebe,
7.
Tankstellen,
8.
Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 in den Teilen des Gebiets, die überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägt sind.
(3) Ausnahmsweise können Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 außerhalb der in Absatz 2 Nr. 8 bezeichneten Teile des Gebiets zugelassen werden.
Laut Baunutzungsplan ist dies zur Zeit zulässig:
9. In gemischten Gebieten sind zulässig:
a) Wohngebäude;
b) Geschäfts- und Bürohäuser und Ladengeschäfte sowie gewerbliche Kleinbetriebe, wenn sie keine Nachteile oder Belästigungen für die nähere Umgebung verursachen können;
c) Gebäude für soziale, kulturelle, gesundheitliche und sportliche Zwecke und Verwaltung, Gaststätten, Hotels, Fremdenheime, Vergnügungsstätten, Versammlungsräume und ähnliches.
Ausnahmsweise sind gewerbliche Betriebe mittleren Umfanges zulässig, wenn sie keine Nachteile oder Belästigungen für die nähere Umgebung verursachen können.
Mir scheint das Gewerbe mit “sonstiges Gewerbe” unklar definiert.
Wer in der Ebersstraße ein Mischgebiet (neu) mit Tankstellen, noch mehr Bürohäusern, Vergnügungsstätten ausweist, obwohl dort die umfangreiche Wohnnutzung mit wenigen nicht störenden Einrichtungen wie Kindertagesstätten und Schule im südlichen Teil schon jetzt massivst durch PKW-Verkehr und die Ausläufer der vergurkten Dominicusstraße beeinträchtigt wird und eine Gewerbenutzung, die einem allgemeinen Wohngebiet zuwider läuft, dort derzeit nicht erkennbar ist.
Wer ein paranoides Problem mit Vergnügungsstätten hat und dafür (wie unser Bezirksbürgermeister) riesige und nutzlose Einkaufszentren am Tempelhofer Hafen bauen lässt, die zum Gewerbesterben am Tempelhofer Damm führen, wo sich dann massenweise Spielhallen ansiedeln.
Wer nicht in die Zukunft plant, sondern bestehende planerische Misstände konserviert und ganz sozialdemokratisch in die Zukunft perpetuiert.
Wer nicht weiß oder wissen will, dass die Bewohner eines Mischgebietes erheblich schlechter gegen Umgebungslärm geschützt sind als in einem allgemeinen Wohngebiet.
Ja. Der/die hat überhaupt kein Problem mit so einer Fortschreibung planerischen Unfugs.
Und kann mir sicherlich auch nicht erklären, warum es in der Ebersstraße ein Mischgebiet überhaupt braucht. Oder auf dem Gasag-Gelände ein Kerngebiet.