Beeinträchtigungen

Verschattung, Lichtreflexe, Lärm durch einen Linseneffekt der Bahn entlang der Ebersstraße, Lärm entlang der Zufahrtsstraße, Windhosen und Wirbelstürmen entlang der Gebäude – die denkbaren und tatsächlichen Beeinträchtigungen durch die geplanten Gebäudekörper und das geplante Kerngebiet sind schier endlos.

Hier gehören thematisch solche Einwendungen hin. Achten Sie beim Kopieren darauf, dass ein sachlicher Bezug zu Ihrer Wohnung die Einwendungen durchsetzungsstärker macht.

5 Responses to Beeinträchtigungen

  1. azche24 says:

    Einwendungen von Konstantin:

    mit mittlerweile mehreren Schreiben habe ich Ihnen meine Bedenken zum Bebauungsplan 7-29 für das GASAG-Gelände zur Kenntnis gegeben. Als Bewohner des Hauses Ebersstraße 76A ist es für mich unvorstellbar, dass auf der hinter den S-Bahngleisen liegenden bisher unbebauten Südspitze des Geländes ein (Hotel-) Gebäudekomplex von 45 Metern Höhe (ursprüngliche Planung 65 Meter) entstehen soll. In mehreren Informationsveranstaltungen mit dem CDU-Baustadtrat Bernd Krömer und dem Projektentwickler Müller wurde meines Erachtens sehr überheblich und Teils auch polemisch mit den Bedenken und Anmerkungen der Anwohner umgegangen. Insbesondere ist im Rahmen der Veranstaltungen nicht zu erkennen gewesen, dass Herr Krömer sich als Vertreter der Bürgerinnen und Bürger verpflichtet fühlt, sondern vielmehr als Vertreter der Investoren. So drängt sich der Eindruck auf, dass die grundsätzliche Entscheidung zur Realisierung des Projektes zwischen dem Bezirk und dem Investor bereits beschlossene Sache ist und die Bedenken der Anwohner lediglich als Nörgeleien zukunftsfeindlicher Alles-Verweigerer abgetan werden. Hier lässt Herr Krömer eindeutig die notwendige kritische Distanz zu den für die Projektplanung und Durchführung Verantwortlichen vermissen!

    Aus der Begründung des B-Planes sowie den diesem Plan zu Grunde liegenden Gutachten ergeben sich für mich folgende grundlegende Bedenken und Fragen:

    - In welchem Zusammenhang steht die Erbauung eines 45 Meter hohen Hotelgebäudes mit der geplanten Nutzung des Geländes als „EUROPÄISCHES ENERGIEFORUM“?

    - Die Aussagen zum Schattenwurf durch das geplante Hotelgebäude sind zum großen Teil falsch und basieren auf nicht geprüften Annahmen, Zitat (Seite 41 Begründung zum B-Plan):

    „In der kritischen Winter-Jahreszeit gibt es 6 Häuser, deren Fassaden weniger als 1 Stunde am Tag
    besonnt sind. Es sind die Ebersstraße Nr. 76, 76a, 84 und 14 sowie die Cheruskerstraße 33 und 34.“

    „Vor diesem Hintergrund wurde die ursprüngliche Planung überprüft und die Höhe der Gebäude reduziert. Für die oben benannten 6 Gebäude liegt die Besonnung der Fassaden unter einer Stunde. Allerdings wurde dieses Ergebnis für den 21. Dezember ermittelt, der im Vergleich zum 17. Januar eine ungünstigere Situation abbildet. Zudem sind insbesondere in der Ebersstraße zu den betroffenen Fassaden vorwiegend keine Aufenthaltsräume orientiert. Auch ist zu berücksichtigen, dass die betroffenen Fassaden der Gebäude in der Ebersstraße nach Osten orientiert sind und bereits aufgrund ihrer Lage im Winter auch ohne Bebauung im Plangebiet nur begrenzt Sonne erhalten. Darüber hinaus ist festzustellen, dass sich trotz der geringeren Besonnung die Belichtung durch den großen Abstand zwischen der Bestandsbebauung und der Neubebauung günstiger darstellt als bei vielen Gebäuden bzw. Wohnungen in der Umgebung mit dichter Blockrandbebauung. Vor diesem Hintergrund wird die durch die zusätzliche Verschattung hervorgerufene Beeinträchtigung der benannten Gebäude als nicht erheblich eingestuft.“

    Diese Behauptungen in der Begründung zum B-Plan sind schlicht falsch und zeugen von absoluter Unkenntnis. Selbstverständlich haben alle Wohnungen auf der betroffenen Fassadenseite (Ostseite) je nach Größe mindestens 1 – 2 Aufenthaltsräume, dazu in der Regel Küche und Badezimmer. Die Beeinträchtigung durch die Verschattung durch ein 45 m hohes Gebäude auf die Wohnqualität (und damit selbstverständlich auch auf den Wert der Immobilie) ist erheblich. Auch ist die Aussage, dass die nach Osten orientierten Fassaden der Gebäude in der Ebersstraße im Winter auch ohne die geplante Bebauung nur begrenzt Sonne erhalten, schlichtweg falsch. Die Ostfassaden erhalten im Winter den gesamten Vormittag direktes Sonnenlicht, nach der Bebauung ist die Verschattung also als erheblich zu bezeichnen!

    - Zusätzlich zu der durch die erhebliche Reduzierung des direktes Sonnenlichtes hervorgerufenen Verschattung muss wohl durch ein Gebäude in dieser Dimension auch insgesamt eine Verminderung der Umgebungshelligkeit angenommen werden, dies ist jedoch in den Gutachten nicht berücksichtigt. Denn die natürliche Belichtung durch die Reflexion des (derzeit noch unverbauten) Himmels ist auch in den Nachmittagsstunden an den Ostfassaden erheblich. Diese natürliche Lichtquelle wird bei Umsetzung der geplanten Maßnahe fast vollständig eliminiert.

    - Neben der Verschattung stellt natürlich auch die Störung der Privatsphäre durch den Bau eines überdimensionierten Hotels (doppelte Höhe der ortsüblichen Bebauung) vis à vis von Wohnräumen eine erhebliche Beeinträchtigung der Wohnqualität dar, denn wer möchte schon den ganzen Tag im Visier von Hotelgästen leben?

    - In Bezug auf die bei Umsetzung der Maßnahme entstehende zusätzliche Lärmbelästigung wird die Begründung zum B-Plan (Seite 38 und 39) selbst schon fast polemisch:

    „Das Plangebiet ist derzeit durch die Lärmemissionen der S-Bahnlinien im Westen und Süden betroffen. Durch die künftig im Plangebiet zulässigen Vorhaben sind zusätzliche Lärmemissionen von der neuen südlichen Zufahrt zu erwarten.“

    „Die Grenzwerte für Verkehrslärm gemäß DIN 18005 werden an mehreren Stellen überschritten.
    Betroffen sind vor allem die Gebäude in Bestand und Planung entlang der Wannseebahn. Teilweise
    sind die Werte nur in den Nachtstunden zu hoch. Die prognostizierten Überschreitungen an Gebäuden in der Ebersstraße bestehen auch ohne die Baumaßnahme. Diese Werte werden durch die Reflexion der Geräusche an den neuen Gebäudefassaden geringfügig erhöht.“

    Hier werden also ohnehin bereits schon bestehende gesundheitliche Risiken der Anwohner bewusst noch verstärkt, statt an einer Reduzierung der Werte zu arbeiten! Das nennt man dann wohl Fürsorge für die dort lebende Bevölkerung.

    Die zusätzlichen Lärmemissionen durch die bestehenden S-Bahnlinien, welche durch Geräuschreflexionen der geplanten Neubauten („Schalltrichter“) hervorgerufen werden, werden in dem Umweltbericht heruntergespielt, Zitat: „Diese Werte werden durch die Reflexion der Geräusche an den neuen Gebäudefassaden geringfügig erhöht.“

    Diese Reflexionen dürften jedoch meines Erachtens erheblich sein.

    - Das Gleiche lässt sich zum Thema Lufthygiene sagen, auch hier bestehen keinerlei Bedenken, bei ohnehin bereits überschrittenen Grenzwerten eine weitere Erhöhung der Schadstoffimmissionen in Kauf zu nehmen (Seite 38):

    „Die ermittelten Immissionskonzentrationen liegen nur geringfügig über der Hintergrundkonzentration. Der südliche Teil des Plangebietes ist durch die Nähe zur Autobahn bereits erheblich vorbelastet. Im Bereich der neuen Zufahrt von Süden wird es zu einer lufthygienischen Zusatzbelastung kommen.“

    Die Gesundheit und Lebensqualität der Anwohner spielt also offensichtlich keine Rolle.

    Es steht außer Frage, dass die genannten Beeinträchtigungen einen erheblichen Einfluss auf die Wohn- und Lebensqualität der Anwohner haben. Damit im Zusammenhang steht natürlich auch eine erhebliche Minderung des Immobilienwertes der Eigentümer der anliegenden Häuser/Wohnungen.

    Aus denkmalschutzrechtlicher Sicht stellt sich die Frage, welchen Wert der Gasometer als (freistehendes) Industriedenkmal noch hat, wenn er durch Gebäude, die 2/3 seiner eigenen Höhe erreichen, verbaut ist. Dann ist es wohl sinnvoller, den Gasometer selbst abzureißen, damit noch mehr Platz geschaffen werden kann für einen gigantischen Industriestandort à la Albert Speer (Junior).

    Ich fordere Sie daher auf, diese Planung zu modifizieren:

    - Verringerung der GFZ, die maximalen Traufhöhen sollten sich an dem Bestand der vorhandenen Bebauung orientieren (22 Meter)
    - Festsetzung nicht als Kerngebiet, sondern als Sondergebiet mit festgeschriebener Nutzung als „Energieforum“ mit eingebundener Hochschule
    - Die geplanten Hochhäuser an der Nord- und Südspitze harmonieren ohnehin nicht mit der Gesamtbebauung, die Bebauung sollte sich eher zum Zentrum des Geländes erhöhen, dann ergeben sich auch nicht die extremen Beeinträchtigungen auf die sich in direkter Nachbarschaft befindlichen Wohnhäuser

    [-mein Name-]

  2. azche24 says:

    Anwohner aus der Ebersstr. 76:
    5.2 Tageslichtverhältnisse
    Die befürchteten Auswirkungen hinsichtlich der Verschattung haben sich mit den Aussagen in /8/ bestätigt. In den Jahreszeiten Herbst, Winter und Frühling werden für unser Haus von z. Z. max. 3 Sonnenstunden keine mehr übrig bleiben.

    Die Verschattungsstudie behauptet in ihrer Auswertung, dass in der Ebersstraße zur Seite der Neubebauung vorwiegend keine Aufenthaltsräume orientiert sind.
    Nach BauO Bln § 2 (5) sind Aufenthaltsräume „Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind.“ Wichtig nach BauO Bln sind dabei ausreichende Raumhöhen. Ich kann Ihnen versichern, auch auf der Seite zum GASAG-Gelände sind Aufenthaltsräume vorhanden. Die gemachte Aussage der Begründung ist falsch und zynisch.

    Die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gemäß BauGB §1 (6) 2. werden bei diesem Thema nach meiner Ansicht nicht berücksichtigt. Die Wohnverhältnisse in der östlichen Ebersstraße verschlechtern sich immens. Es fand nur eine Abwägung einseitig zu Gunsten des Entwicklers statt. Damit verstößt die vorliegende Bauleitplanung nach meiner Meinung gegen BauGB §1 (6) 2.
    Die Problematik ist nicht ganz ohne Ironie. Die zukünftigen Energieforscher können nur in ganz hohen Gebäuden arbeiten und nehmen damit den umliegenden Wohnhäusern ihre bescheidenen solaren Wärmegewinne aus natürlicher Sonnenstrahlung weg. Sie müssen es, sonst wird die Welt nicht gerettet. Ich hoffe, es werden bei der Berechnung der CO2-freien Bürobebauung unsere zusätzlichen Energieverbräuche für Strom und Gas mit eingerechnet. Ansonsten wären die Berechnungen unglaubwürdig und falsch.

  3. azche24 says:

    Schallschutz (Ebersstr. 76):
    5.1 Schallschutz
    In [2] Punkt 3.5.2 wird beschrieben, dass die Lärmgrenzwerte entlang der Wannseebahn überschritten sind und sich durch die neue Bebauung noch weiter erhöhen werden. Wenn eine weitere Verschlechterung der Situation durch die neue Bebauung eintritt, darf der Bebauungsplan so nicht verabschiedet werden. Das in 1. zitierte, versprochene Bestreben nach Vermeidung von Umweltbelastungen für die Bewohner wird nicht erfüllt. Im Gegenteil, es wird eine Verschlechterung in Kauf genommen.
    Ich befürchte, dass die harten Fensterfronten der Neubebauung den Schall aus anfahrender und bremsender S-Bahn reflektieren und sich damit eine erhebliche Steigerung des Lärmpegels für die Wohngebäude ergibt.
    Die Auswirkungen des Bebauungsplanes (hier für die östliche Ebersstraße) nach BauGB §2a werden nicht erläutert.
    Ausgehend von den zuvor gemachten Ausführungen fordere ich eine Bebauungshöhe von max. 22 m, damit der Schall in vertikaler Richtung mehr Möglichkeit zur Streuung hat.
    Nach BauGB §1 (6) 1 sind die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen. Diese Berücksichtigung hat nicht stattgefunden. Die Bauleitplanung berücksichtigt einseitig die Belange des Entwicklers, nicht aber der hier lebenden Wohnbevölkerung.

  4. azche24 says:

    Seitens der Wehrbereichsverwaltung wurde im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung darauf hingewiesen, dass bei den Gebäuden innerhalb der Radarsicht (oberhalb von ca. 50 m über Grund) eine Belastung sich dort aufhaltender Personen nicht ausgeschlossen werden kann, da die Radaranlage den HF-Impuls mit 25 kW abstrahlt. Trotzdem gehen Sie mit einzelnen Gebäude über dies Höhe hinaus und wollen den künftigen Bauherren (gibt es den überhaupt???) vertraglich verpflichten, im Zuge des Monitorings nach Realisierung der Vorhaben die HF-Belastung zu untersuchen und erforderlichenfalls die notwendigen technischen Maßnahmen zu treffen, um die Belastung von Personen zu minimieren bzw. in den entsprechenden Geschossen nur geeignete Nutzungen anzuordnen. Diese Maßnahmen sind in sich ein Widerspruch und grundsätzlich gehen Sie damit das Risiko der Gesundheitsgefährdung ein! Die Höhen der Bauten sind daher unter der Risikogrenze festzusetzen.

  5. kognito says:

    Die Verschattungsstudie ist fehlerhaft. Häuser in der zweiten und ersten Reihe der Umgebung werden nicht berücksichtigt. Wände und Dächer die im Schatten liegen sind nicht verschattet dargestellt. Um nur ein Beispiel zu nennen, die Darstellung für den 21.06 um 17 Uhr, der Schatten des Gasometers trifft auf die Gebäude der Cherusker Straße, doch die Stirnwände der Quergebäude bleiben weiß, obwohl die parallel dazu verlaufenen hinterlegenden Flächen im Schattendargestellt wurden. Dies kann man auch nicht abtun damit das es Brandwände sind, ersten sind es keine man findet hier große Fenster und zweitens trägt die Sonne zum Energie gewinn der Häuser bei. Auch das Dach müsste Schatten auf weisen, ebenso die denkmalgeschützten Altbauten auf dem ehemaligen Gaswerksgelände. Dies ist besonders wichtig da es immer mehr ausgebaute Dachwohnungen gibt und die Nutzung von Solaranlagen auf den betroffenen Dächern unwirtschaftlicher wird. Diese Studie ist nur schwer lesbar und nachvollziehbar. Es scheint als wäre es eine Präsentation, deren Grafiken und Bilder mit allen mitteln der Kunst aufgehellt wurden, um die Abgeordneten zu überzeugen dass es gar nicht so schlimm mit der Verschattung ist. Das Gutachten trägt nicht klar und deutlich zur Klärung bei.

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