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	<title>Kommentare zu: Planungsrechtliche Bedenken</title>
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	<description>Bürgerinitiative Gasometer Schöneberg</description>
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		<title>Von: azche24</title>
		<link>http://www.bi-gasometer.de/infomaterial/einwendungen/einwendungen-alt/planungsrechtliche-bedenken/comment-page-1/#comment-345</link>
		<dc:creator>azche24</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 25 May 2009 16:11:44 +0000</pubDate>
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		<description>Untersuchungen haben ergeben, dass durch die H&#246;he der geplanten Bauten erhebliche Windgeschwindigkeiten auf dem Gel&#228;nde und insbesondere auch f&#252;r das Gel&#228;nde passierende Fu&#223;g&#228;nger, insbesondere im S&#252;den, zu erwarten sind. Statt der vorgeschlagenen Verrenkungen: „Diese Situation kann durch die Errichtung einer 5 m hohen Mauer zwischen Baufeld 15 und Baufeld 16 oder einer sehr dichten, mehrere Meter breiten Hecke entsch&#228;rft werden. Alternativ kann ein Vordach an der Westfassade auf H&#246;he des 1.OG angebracht werden, das die zu verdr&#228;ngende Luft umleitet und bodennah reduziert. Durch das Tauschen des 33 m hohen Geb&#228;udes (jetzt &#246;stlich) mit dem 55 m hohen Geb&#228;ude (jetzt westlich) tritt zur urspr&#252;nglichen Geb&#228;udesituation eine Verbesserung ein“, sind die H&#246;hen der Geb&#228;ude auf die der umliegenden Wohnbebauung zu begrenzen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Untersuchungen haben ergeben, dass durch die H&#246;he der geplanten Bauten erhebliche Windgeschwindigkeiten auf dem Gel&#228;nde und insbesondere auch f&#252;r das Gel&#228;nde passierende Fu&#223;g&#228;nger, insbesondere im S&#252;den, zu erwarten sind. Statt der vorgeschlagenen Verrenkungen: „Diese Situation kann durch die Errichtung einer 5 m hohen Mauer zwischen Baufeld 15 und Baufeld 16 oder einer sehr dichten, mehrere Meter breiten Hecke entsch&#228;rft werden. Alternativ kann ein Vordach an der Westfassade auf H&#246;he des 1.OG angebracht werden, das die zu verdr&#228;ngende Luft umleitet und bodennah reduziert. Durch das Tauschen des 33 m hohen Geb&#228;udes (jetzt &#246;stlich) mit dem 55 m hohen Geb&#228;ude (jetzt westlich) tritt zur urspr&#252;nglichen Geb&#228;udesituation eine Verbesserung ein“, sind die H&#246;hen der Geb&#228;ude auf die der umliegenden Wohnbebauung zu begrenzen.</p>
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		<title>Von: azche24</title>
		<link>http://www.bi-gasometer.de/infomaterial/einwendungen/einwendungen-alt/planungsrechtliche-bedenken/comment-page-1/#comment-344</link>
		<dc:creator>azche24</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 25 May 2009 16:11:11 +0000</pubDate>
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		<description>Die Abst&#228;nde der Hochbauten entlang der Bahn liegen zu eng an der Bahntrasse. Laut B-Plan fallen die Abstandsfl&#228;chen auf Bahngel&#228;nde. Ein Grund mehr, die H&#246;he der Bauten zu reduzieren, die erheblich zur Verschattung der Wohnbauten in der Ebersstra&#223;e beitragen. Das Verschattungsgutachten dazu wurde auf der Veranstaltung vom 14.5.09 v&#246;llig in Zweifel gezogen und m&#252;sste von einer unabh&#228;ngigen Stelle wiederholt werden.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die Abst&#228;nde der Hochbauten entlang der Bahn liegen zu eng an der Bahntrasse. Laut B-Plan fallen die Abstandsfl&#228;chen auf Bahngel&#228;nde. Ein Grund mehr, die H&#246;he der Bauten zu reduzieren, die erheblich zur Verschattung der Wohnbauten in der Ebersstra&#223;e beitragen. Das Verschattungsgutachten dazu wurde auf der Veranstaltung vom 14.5.09 v&#246;llig in Zweifel gezogen und m&#252;sste von einer unabh&#228;ngigen Stelle wiederholt werden.</p>
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		<title>Von: azche24</title>
		<link>http://www.bi-gasometer.de/infomaterial/einwendungen/einwendungen-alt/planungsrechtliche-bedenken/comment-page-1/#comment-340</link>
		<dc:creator>azche24</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 23 May 2009 05:51:30 +0000</pubDate>
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		<description>Aus dem Papier &quot;Planungsrechtliche Anregungen&quot;, das unter Infomaterial eingestellt ist:

1. Abw&#228;gung &#246;ffentlicher und privater Belange gem. §1 Abs.7 BauGB fehlerhaft, weil Ausweisung als Kerngebiet fast ausschlie&#223;lich einer privaten Verwertung zugef&#252;hrt werden soll; nicht im Einklang stehend mit den Anforderungen gem&#228;&#223; § 1 BauGB Abs. 5 f&#252;r eine   nachhaltige st&#228;dtebauliche Entwicklung zum Wohle der Allgemeinheit;  

2. Ber&#252;cksichtigung st&#228;dtebauliches Umfeld und Gebietskulisse unzureichend wegen mangelnder Ber&#252;cksichtigung &#246;ffentlicher Belange zur Fortentwicklung vorhandener Ortsteile wie dem ehemaligen Arbeiterwohnquatier &quot;Rote Insel&quot; (§1 BauGB Abs. 6 Nr. 4);

3. Standortfaktoren Gasometer-Areal ungen&#252;gend ber&#252;cksichtigt; pr&#228;destiniert als &quot;Sondergebiet Energie- und Klimaforschung&quot; f&#252;r Teilbereich; fehlende Verflechtung mit angrenzenden Wohnquartieren; mangelnde Ber&#252;cksichtigung der Belange Baukultur und Denkmalschutz;
(§ 1 BauGB Abs. 6 Nr. 5);

4. Entwicklungsziele Stadtumbau - West konkurrierende Ausweisung des Gasometer-Areals  im Widerspruch zur strategischen Entwicklung der Fl&#228;chenreserven im Umfeld 
&quot;Linse&quot; - S&#252;dbahnhof am Sachsendamm  (§ 1 Bau GB Abs. 6 Nr.11);
 
5. Art der geplanten Nutzung &quot;Kerngebiet&quot; gem. § 7 BauNVO
st&#228;dtebaulich nicht begr&#252;ndet ; isoliertes &quot;Insel - Konzept&quot;;

6. Steuerungsdefizite f&#252;r eine nachhaltige Fl&#228;chenentwicklung; keine Risikovermeidung von Fehlentwicklungen (wie z.B. bestehender B&#252;ro-Leerstand im Umfeld , Investitionsruinen, Umnutzungen) gem.§ 1 BauGB Abs.5; kein verfahrensm&#228;&#223;iger Schutz im Falle eines Nichtzustandekommens des geplanten &quot;Energieforums&quot;;
  
7. Fehlende Abw&#228;gung mit konkurrierenden regionalen Standortorten f&#252;r Energie- und Klimaforschung (§1 BauGB Abs. 4);

8. Fehlende Ziele einer komplement&#228;ren Umfeldentwicklung
zur energetischen Sanierung als integrierte Standortentwicklung (Fehlstellen gem&#228;&#223; § 1 BauGB Abs. 6 Nr. 7); 

9. Ma&#223; der Nutzung (Dichte) unangemessen hoch und nicht ortstypisch - s. vorh. Traufh&#246;he im Umfeld;  st&#228;dtebaulich nicht begr&#252;ndet und nicht angemessen - im Gegensatz zu &#246;ffentlichen Belangen der st&#228;dtebaulichen Bedeutung und Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes (gem. § 1 BauGB Abs. 6 Nr. 5); Beeintr&#228;chtigung der Wirkung des einzigartigen Berliner Industriedenkmals;

10. Unverbindlichkeit &#246;ffentlicher Belange: in der Begr&#252;ndung des B-Planes durchgehend unverbindlich, vage und unbestimmt formuliert - keine ausreichende verbindliche Sicherung &#246;ffentlicher Belange; 
(jd)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Aus dem Papier &#8220;Planungsrechtliche Anregungen&#8221;, das unter Infomaterial eingestellt ist:</p>
<p>1. Abw&#228;gung &#246;ffentlicher und privater Belange gem. §1 Abs.7 BauGB fehlerhaft, weil Ausweisung als Kerngebiet fast ausschlie&#223;lich einer privaten Verwertung zugef&#252;hrt werden soll; nicht im Einklang stehend mit den Anforderungen gem&#228;&#223; § 1 BauGB Abs. 5 f&#252;r eine   nachhaltige st&#228;dtebauliche Entwicklung zum Wohle der Allgemeinheit;  </p>
<p>2. Ber&#252;cksichtigung st&#228;dtebauliches Umfeld und Gebietskulisse unzureichend wegen mangelnder Ber&#252;cksichtigung &#246;ffentlicher Belange zur Fortentwicklung vorhandener Ortsteile wie dem ehemaligen Arbeiterwohnquatier &#8220;Rote Insel&#8221; (§1 BauGB Abs. 6 Nr. 4);</p>
<p>3. Standortfaktoren Gasometer-Areal ungen&#252;gend ber&#252;cksichtigt; pr&#228;destiniert als &#8220;Sondergebiet Energie- und Klimaforschung&#8221; f&#252;r Teilbereich; fehlende Verflechtung mit angrenzenden Wohnquartieren; mangelnde Ber&#252;cksichtigung der Belange Baukultur und Denkmalschutz;<br />
(§ 1 BauGB Abs. 6 Nr. 5);</p>
<p>4. Entwicklungsziele Stadtumbau &#8211; West konkurrierende Ausweisung des Gasometer-Areals  im Widerspruch zur strategischen Entwicklung der Fl&#228;chenreserven im Umfeld<br />
&#8220;Linse&#8221; &#8211; S&#252;dbahnhof am Sachsendamm  (§ 1 Bau GB Abs. 6 Nr.11);</p>
<p>5. Art der geplanten Nutzung &#8220;Kerngebiet&#8221; gem. § 7 BauNVO<br />
st&#228;dtebaulich nicht begr&#252;ndet ; isoliertes &#8220;Insel &#8211; Konzept&#8221;;</p>
<p>6. Steuerungsdefizite f&#252;r eine nachhaltige Fl&#228;chenentwicklung; keine Risikovermeidung von Fehlentwicklungen (wie z.B. bestehender B&#252;ro-Leerstand im Umfeld , Investitionsruinen, Umnutzungen) gem.§ 1 BauGB Abs.5; kein verfahrensm&#228;&#223;iger Schutz im Falle eines Nichtzustandekommens des geplanten &#8220;Energieforums&#8221;;</p>
<p>7. Fehlende Abw&#228;gung mit konkurrierenden regionalen Standortorten f&#252;r Energie- und Klimaforschung (§1 BauGB Abs. 4);</p>
<p>8. Fehlende Ziele einer komplement&#228;ren Umfeldentwicklung<br />
zur energetischen Sanierung als integrierte Standortentwicklung (Fehlstellen gem&#228;&#223; § 1 BauGB Abs. 6 Nr. 7); </p>
<p>9. Ma&#223; der Nutzung (Dichte) unangemessen hoch und nicht ortstypisch &#8211; s. vorh. Traufh&#246;he im Umfeld;  st&#228;dtebaulich nicht begr&#252;ndet und nicht angemessen &#8211; im Gegensatz zu &#246;ffentlichen Belangen der st&#228;dtebaulichen Bedeutung und Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes (gem. § 1 BauGB Abs. 6 Nr. 5); Beeintr&#228;chtigung der Wirkung des einzigartigen Berliner Industriedenkmals;</p>
<p>10. Unverbindlichkeit &#246;ffentlicher Belange: in der Begr&#252;ndung des B-Planes durchgehend unverbindlich, vage und unbestimmt formuliert &#8211; keine ausreichende verbindliche Sicherung &#246;ffentlicher Belange;<br />
(jd)</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: kognito</title>
		<link>http://www.bi-gasometer.de/infomaterial/einwendungen/einwendungen-alt/planungsrechtliche-bedenken/comment-page-1/#comment-339</link>
		<dc:creator>kognito</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 22 May 2009 12:43:43 +0000</pubDate>
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		<description>ich nehm mal an das geh&#246;rt hier rein, verbesserungen sind gern gesehen:

Zu 4.5 Stellpl&#228;tze und Tiefgaragen der Begr&#252;ndung:
Auf was beruht die Stellplatzzahl von 1620?
Welche Nutzungen sind jeweils f&#252;r zwei Untergeschosse der neu zu beplanenden Geb&#228;ude vorgesehen, die ohne Tageslichtbezug auskommt? Wie kann eine solche Nutzung (wie zb Lager?) wirtschaftlicher werden als eine klare kompakte Tiefgarage? So dass man eine total unwirtschaftliche Tiefgarage in kauf nimmt und hier sogar festgelegt werden soll? Wie bereits erkannt wird es enormen Erschlie&#223;ungsaufwand f&#252;r diese Tiefgarage geben. Und damit wird sich diese Tiefgarage in dieser Form durch die erh&#246;hten Baukosten nicht alleine tragen.
Eine kompakte und wirtschaftliche auf ein Untergescho&#223; beschr&#228;nkte Tiefgarage w&#228;re ohne weiteres m&#246;glich.

Wie tief d&#252;rfen die Untergeschosse und die Tiefgarage gehen?

Zu 4. Verkehrserschlie&#223;ung der Begr&#252;ndung allgemein:
Wie soll eine etwaige Anlieferung auf das Grundst&#252;ck zu den einzelnen Baufeldern erfolgen?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>ich nehm mal an das geh&#246;rt hier rein, verbesserungen sind gern gesehen:</p>
<p>Zu 4.5 Stellpl&#228;tze und Tiefgaragen der Begr&#252;ndung:<br />
Auf was beruht die Stellplatzzahl von 1620?<br />
Welche Nutzungen sind jeweils f&#252;r zwei Untergeschosse der neu zu beplanenden Geb&#228;ude vorgesehen, die ohne Tageslichtbezug auskommt? Wie kann eine solche Nutzung (wie zb Lager?) wirtschaftlicher werden als eine klare kompakte Tiefgarage? So dass man eine total unwirtschaftliche Tiefgarage in kauf nimmt und hier sogar festgelegt werden soll? Wie bereits erkannt wird es enormen Erschlie&#223;ungsaufwand f&#252;r diese Tiefgarage geben. Und damit wird sich diese Tiefgarage in dieser Form durch die erh&#246;hten Baukosten nicht alleine tragen.<br />
Eine kompakte und wirtschaftliche auf ein Untergescho&#223; beschr&#228;nkte Tiefgarage w&#228;re ohne weiteres m&#246;glich.</p>
<p>Wie tief d&#252;rfen die Untergeschosse und die Tiefgarage gehen?</p>
<p>Zu 4. Verkehrserschlie&#223;ung der Begr&#252;ndung allgemein:<br />
Wie soll eine etwaige Anlieferung auf das Grundst&#252;ck zu den einzelnen Baufeldern erfolgen?</p>
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